NIS2 und AI Act – konkret für Ihr Unternehmen.
In 60 Sekunden wissen Sie, ob NIS2 für Sie gilt, wie Ihr KI-Einsatz eingestuft wird und welche Pflichten mit welcher Frist auf Sie zukommen.
✓ Jedes KI-System einzeln eingestuft: Hochrisiko, begrenzt oder minimal✓ Server in Deutschland✓ Ohne Kreditkarte
Neue Pflichten, alte Excel-Listen
Die Regulierung kommt – die Doku-Prozesse der meisten Mittelständler nicht. RegelWerk ersetzt den Berater-Marathon durch ein System, das Ihre Nachweise an einer Stelle führt und die Dokumentation bei jedem Aufruf neu daraus baut.
NIS2-Betroffenheit
Sektor + Größenklasse entscheiden: „besonders wichtig“ oder „wichtig“. RegelWerk führt den offiziellen Check durch und dokumentiert das Ergebnis revisionssicher.
Geschäftsführer-Haftung
NIS2 macht die Unternehmensleitung persönlich verantwortlich für Maßnahmen und Meldepflichten. RegelWerk liefert die Nachweis-Kette, die im Zweifel entlastet.
AI-Act-Klassifikation
Jedes eingesetzte KI-System wird eingestuft: verboten, Hochrisiko, begrenzt, minimal. RegelWerk pflegt das KI-Register und die Transparenzpflichten.
Lebende Dokumentation
Risikoanalyse, Maßnahmenkatalog, Prozess für Sicherheitsvorfälle, Schulungsnachweise – bei jedem Aufruf neu erzeugt, mit Stand-Datum, offenen Maßnahmen und benannten Lücken.
In drei Schritten zur Pflichten-Roadmap
Betroffenheit klären, Roadmap abarbeiten, KI-Systeme einstufen – aus zwei Regelwerken wird eine Liste.
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Betroffenheit klären
Sektor, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz eingeben. Sektor plus Schwelle ergeben den Status: besonders wichtig, wichtig oder nicht betroffen.
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Roadmap abarbeiten
Pflichten-Roadmap mit Frist je Schritt, einzeln abhakbar. Die Haken bleiben bei einer Neuberechnung erhalten.
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KI-Systeme einstufen
Jedes KI-System eingestuft: Hochrisiko, begrenzt oder minimal. Der Fortschritt steht in Prozent.
Live-Beispiel: Betroffenheits-Check in 60 Sekunden
Sektor und Größe eingeben – RegelWerk zeigt NIS2-Status, AI-Act-Einstufung und die ersten Pflichten. Beispielwerte – in der App prüfen Sie Ihr echtes Unternehmen.
Ihr Unternehmen
Angaben für den Check:
So wird dieses Ergebnis berechnet
- Einstufung nach § 28 BSIG: 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. € Umsatz UND Bilanzsumme
Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.
Sicherheit und Datenschutz
Compliance-Software verarbeitet sensible Unternehmensdaten. Hier steht, was mit Ihren Angaben passiert – und was nicht.
Server in Deutschland
Verarbeitung und Speicherung ausschließlich auf Servern in Deutschland. Ihre Unternehmensdaten verlassen das Land nicht.
DSGVO-konform
Ihre Daten werden nur verarbeitet, um den Dienst zu liefern. Keine Weitergabe an Dritte, keine Werbenetzwerke. Über die Konto-Seite exportieren Sie alle Daten oder löschen Ihr Konto samt Inhalten jederzeit vollständig selbst.
Verschlüsselte Übertragung
Alle Verbindungen laufen über TLS. Die Reichweitenmessung arbeitet ohne Cookies und baut keine persönlichen Profile.
Keine KI-Verarbeitung Ihrer Eingaben
RegelWerk wertet Ihre Angaben regelbasiert aus. Ihre Eingaben trainieren kein Modell und werden an keinen KI-Dienst übergeben.
Ab wann ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
NIS2 greift über Sektor und Größe. Im Sektor nach Anlage 1 oder 2: wichtige Einrichtung ab 50 Mitarbeitern oder je über 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG); in Anlage 1 besonders wichtige ab 250 Mitarbeitern oder über 50 Millionen Euro Umsatz und über 43 Millionen Euro Bilanzsumme (§ 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG). Darunter bleibt es in kritischen Sektoren ein Prüffall.
Wie schnell müssen wir einen Sicherheitsvorfall nach NIS2 melden?
Für besonders wichtige Einrichtungen gilt eine zweistufige Meldepflicht: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden. Die Uhr läuft ab Kenntnis des Vorfalls, nicht ab der nächsten Besprechung. Wer den Meldeweg erst im Ernstfall klärt, verliert genau die Stunden, die das Gesetz einräumt. Legen Sie Zuständigkeit und Kontaktweg vorher schriftlich fest.
Welche Pflichten hat eine wichtige Einrichtung nach NIS2?
Vier Blöcke: Governance, also Verantwortung in der Geschäftsführung festlegen und dokumentieren. Risikoanalyse und Maßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen. Einen Prozess für Sicherheitsvorfälle samt Meldewegen definieren. Und jährlich die Schulung der Unternehmensleitung nachweisen. RegelWerk legt diese Punkte als Roadmap mit Frist an, jeder Punkt ist einzeln abhakbar.
Ist KI in der Bewerberauswahl ein Hochrisiko-System nach dem AI Act?
Ja. KI im Bereich Beschäftigung fällt unter Anhang III des AI Act und gilt damit als Hochrisiko-System. Daran hängen Konformitätsbewertung, Risikomanagement, Anforderungen an die Datenqualität, menschliche Aufsicht und die Aufbewahrung von Logs. Ein Chatbot im Kundenkontakt ist dagegen begrenztes Risiko mit Transparenzpflicht, rein interne Produktivitäts-Tools bleiben minimales Risiko.
Müssen wir Mitarbeiter schulen, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Artikel 4 des AI Act verlangt, dass Sie die KI-Kompetenz Ihrer Belegschaft nachweisen können, auch bei rein internen Produktivitäts-Tools mit minimalem Risiko. RegelWerk stuft jedes gemeldete System einzeln ein und aktiviert bei internem Einsatz das Schulungs-Modul. Melden Mitarbeiter gar keine KI, empfiehlt sich zusätzlich eine interne Erhebung zur Schatten-KI.
Was sich für Sie ändert
Heute
- Betroffenheit im Meeting geschätzt, nirgends nachvollziehbar festgehalten
- Pflichtenliste in Excel, Stand unklar, niemand pflegt sie
- KI-Tools im Haus, kein System einzeln eingestuft
- Lieferketten-Anfrage vom Kunden: Suche in Ordnern und Mails
Mit RegelWerk
- Sektor plus Schwelle ergeben den Status: besonders wichtig, wichtig, nicht betroffen
- Pflichten-Roadmap mit Frist je Schritt, einzeln abhakbar
- Jedes KI-System eingestuft: Hochrisiko, begrenzt oder minimal
- Fortschritt in Prozent, Haken bleiben bei Neuberechnung erhalten
Einen Bußgeldrahmen in Euro nennen wir nicht, weil uns dafür kein belegter Betrag vorliegt.
Aktuell kostenlos
Alles enthalten
Nutzen Sie derzeit sämtliche Funktionen kostenlos. Sie brauchen keine Kreditkarte und gehen kein Abonnement ein.
- Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
- Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
- Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
- Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen
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Für Ihren Vorgang
Jeder Vorgang hat bei RegelWerk eine eigene Seite:
Häufige Fragen
Sind wir wirklich von NIS2 betroffen?
Das hängt von Sektor und Größe ab. Faustregel: ab 50 Mitarbeitern in einem Sektor nach Anlage 1 oder 2 des BSIG sind Sie „wichtige Einrichtung“ (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG); in Anlage 1 rücken Sie ab 250 Mitarbeitern zur „besonders wichtigen Einrichtung“ auf (§ 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG). Ohne diese Mitarbeiterzahl zählt der Finanzweg nur, wenn Jahresumsatz UND Jahresbilanzsumme über 10 Millionen Euro liegen. In besonders kritischen Bereichen gilt NIS2 auch für kleinere Firmen. Der kostenlose Check gibt Ihnen in 60 Sekunden eine dokumentierte Antwort.
Wir sind nur 20 Leute – kann NIS2 uns trotzdem treffen?
In den meisten Fällen nicht: Unter 50 Mitarbeitern sind Sie raus, solange nicht Jahresumsatz UND Jahresbilanzsumme über 10 Millionen Euro liegen. Kennen Sie Ihre Jahresbilanzsumme nicht, ist das keine Entwarnung, sondern ein Prüffall – genau so weist der Check es aus. Aber: In besonders kritischen Teilbereichen gelten Sonderregeln – und Kunden aus kritischen Sektoren fragen NIS2-Nachweise zunehmend auch bei kleinen Lieferanten an. Der Check dauert 60 Sekunden, dann wissen Sie es.
Was droht, wenn wir die Pflichten ignorieren?
Zwei Ebenen: Bußgelder für das Unternehmen – und persönliche Verantwortung der Geschäftsführung für die Umsetzung. Nach einem Sicherheitsvorfall ohne dokumentierte Prozesse wird es richtig unangenehm. Genau dafür ist die Dokumentation da.
Wir haben schon ein ISMS nach ISO 27001 – brauchen wir das noch?
Dann sind Sie weiter als die meisten. RegelWerk ersetzt Ihr ISMS nicht, sondern ergänzt es: Das NIS2-Mapping zeigt, welche Nachweise das Gesetz zusätzlich verlangt, und führt sie an einer Stelle – die Dokumentation entsteht bei jedem Aufruf neu aus Ihrem erfassten Stand. Dazu kommt die Anbindung: RegelWerk importiert die Kontrollenliste Ihres ISMS (CSV oder JSON), schlägt die Zuordnung zur NIS2-Roadmap vor – die Bestätigung bleibt bei Ihnen – und exportiert den Abgleich zurück für Ihr ISMS.
Gilt der AI Act schon – oder erst irgendwann?
Schon jetzt, schrittweise. Für die meisten Firmen sind heute zwei Dinge relevant: Transparenzpflichten (Kunden müssen erkennen, wenn sie mit KI sprechen) und die Schulungspflicht nach Art. 4 – KI-Kompetenz der Belegschaft nachweisen. Hochrisiko-Systeme, etwa in der Personalauswahl, haben deutlich strengere Pflichten.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Ausschließlich auf Servern in Deutschland, verschlüsselt übertragen und ausschließlich Ihrem Konto zugeordnet. Keine Weitergabe an Dritte. Über die Konto-Seite exportieren Sie alle Ihre Daten oder löschen Konto und Inhalte jederzeit vollständig selbst.
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