NIS2-Betroffenheits-Check
Ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, entscheiden drei Angaben: der Sektor, die Mitarbeiterzahl und die Finanzzahlen. Der Check stuft Sie nach § 28 BSIG ein – als besonders wichtige Einrichtung, als wichtige Einrichtung oder als aktuell nicht betroffen – und begründet das Ergebnis.
Ihre Einstufung erscheint hier.
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Ergebnis in der App dokumentierenEinstufung nach § 28 BSIG · Server in Deutschland · DSGVO-konform
So geht es
- Drei Angaben eintragenSektor, Mitarbeiterzahl und – falls bekannt – Jahresumsatz und Bilanzsumme. Was Sie nicht kennen, markieren Sie mit „Kenne ich nicht“, statt es zu schätzen.
- Einstufung erhaltenDer Check prüft beide Stufen des § 28 BSIG: die besonders wichtige Einrichtung (Abs. 1 Nr. 4) und die wichtige Einrichtung (Abs. 2 Nr. 3) – mit der Schwelle, die bei Ihren Angaben greift.
- Begründung lesenZu jedem Ergebnis steht, warum es gilt – und ob eine fehlende Bilanzsumme den Finanzweg als Prüffall offen hält.
- In der App dokumentierenIn der kostenlosen App wird aus der Einstufung die abhakbare Pflichten-Roadmap samt Dokumentation – inklusive der Registrierung binnen drei Monaten (§ 33 BSIG).
Zwei Stufen, zwei Schwellen
Besonders wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG) ist, wer in einem Sektor der Anlage 1 tätig ist und 250 Mitarbeiter erreicht – oder 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich 43 Mio. € Bilanzsumme. Das Finanzkriterium gilt kumulativ: Der Umsatz allein reicht nicht, beide Werte müssen passen.
Wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG) ist, wer in einem Sektor der Anlage 1 oder 2 tätig ist und 50 Mitarbeiter erreicht – oder dessen Jahresumsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. € liegen. Auch hier gilt das Finanzkriterium kumulativ.
Warum eine unbekannte Bilanzsumme kein Freispruch ist
Der Finanzweg lässt sich nur mit beiden Zahlen prüfen: Umsatz und Bilanzsumme. Wer die Bilanzsumme nicht kennt, kann den Finanzweg weder bestätigen noch ausschließen – der Check meldet dann einen Prüffall, keine Entwarnung. Die Zahl steht in Ihrer letzten Bilanz; das Steuerbüro nennt sie auf Anfrage.
Das gilt in beide Richtungen: Auch unter 50 Mitarbeitern kann die Einstufung über den Finanzweg greifen, und in besonders kritischen Teilbereichen gelten Sonderregeln. Die Mitarbeiterzahl ist nur einer der Wege in die Betroffenheit.
Was das Ergebnis bedeutet
Besonders wichtige oder wichtige Einrichtung: Dann gelten die Maßnahmenpflichten, die zweistufige Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen – Frühwarnung binnen 24 Stunden, vollständige Meldung binnen 72 Stunden – und die Registrierung binnen drei Monaten (§ 33 BSIG). Bei Verstößen drohen Bußgelder für das Unternehmen und die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung.
Aktuell nicht betroffen heißt: Nach den eingegebenen Angaben greift keine Schwelle. Das ist ein Stichtag, keine Dauerantwort – ändern sich Sektor, Mitarbeiterzahl oder Finanzzahlen, gehört der Check wiederholt. In der App bleibt die Einstufung als dokumentierter Stand nachvollziehbar.
Häufige Fragen
Was, wenn ich meine Bilanzsumme nicht kenne?
Dann bleibt der Finanzweg ein Prüffall – keine Entwarnung. Das Finanzkriterium aus Umsatz und Bilanzsumme gilt kumulativ; ohne die Bilanzsumme lässt es sich weder bestätigen noch ausschließen. Die Zahl steht in Ihrer letzten Bilanz.
Sind wir unter 50 Mitarbeitern automatisch raus?
Nein. Neben der Mitarbeiterzahl gibt es den Finanzweg: Liegen Jahresumsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €, kann die Einstufung als wichtige Einrichtung greifen. In besonders kritischen Teilbereichen gelten zudem Sonderregeln.
Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check bildet die Schwellen des § 28 BSIG ab. Die Einstufung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung im Einzelfall.
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RegelWerk dokumentiert Einstufung, Pflichten und Fristen. Die Einstufung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung im Einzelfall.