Kunde verlangt einen NIS2-Nachweis – was jetzt zählt
Kunden aus kritischen Sektoren fragen bei ihren Lieferanten nach, wie es um NIS2 steht. Wer dann in Ordnern und Mails sucht, verliert Tage. Wer einen dokumentierten Stand hat, antwortet mit einem Schreiben statt mit einer Suche.
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So geht es
- Einstufung dokumentierenDer Betroffenheits-Check nach § 28 BSIG erzeugt das Ergebnis samt Begründung – besonders wichtig, wichtig, Prüffall oder aktuell nicht betroffen.
- Stand der Pflichten festhaltenDie Roadmap trägt je Pflicht das Häkchen und die Frist; der Maßnahmen-Tracker hält, was erledigt ist und was läuft.
- Auf die Anfrage antwortenDie lebende Dokumentation baut aus dem erfassten Stand bei jedem Aufruf ein aktuelles Stück – mit Stand-Datum und benannten Lücken.
Warum die Anfrage auch Nicht-Betroffene trifft
NIS2 bindet kritische Sektoren – und deren Einkaufsabteilungen geben die Frage an die Lieferkette weiter. Ob Sie selbst unter das Gesetz fallen, entscheidet § 28 BSIG; ob Sie dem Kunden antworten müssen, entscheidet er. Eine dokumentierte Einstufung „aktuell nicht betroffen“ mit Datum und Begründung ist dann die schnellste vollständige Antwort.
Sind Sie betroffen, zählt dasselbe Prinzip eine Stufe höher: Der Kunde will kein Versprechen, sondern einen Stand. Die dokumentierte Einstufung, die abgehakte Roadmap und der Meldeprozess sind das, was eine Prüfung im Lieferantengespräch trägt.
Was ein belastbarer Nachweis enthält – und was nicht
Belastbar ist, was aus Ihrem Betrieb kommt: die Einstufung mit ihrer Rechtsgrundlage, der Stand der Maßnahmen, der dokumentierte Prozess für Sicherheitsvorfälle und die Schulungsnachweise der Unternehmensleitung. Nicht darin: ein Zertifikat. RegelWerk dokumentiert Ihren Stand – es zertifiziert nichts und ersetzt kein Audit.
Die ehrliche Lücke gehört dazu: Die Dokumentation benennt, was offen ist. Ein Schreiben, das alles für erledigt erklärt, hält keiner Nachfrage stand; ein Stand mit Datum und benannten offenen Punkten schon.
Warum ein einmal exportiertes PDF veraltet
Eine Dokumentation, die man einmal erzeugt und ablegt, beschreibt den Tag ihrer Erstellung. RegelWerk baut die Dokumentation deshalb bei jedem Aufruf neu aus dem erfassten Stand – ändern sich Mitarbeiterzahl, Umsatz oder der Stand einer Maßnahme, ändert sich das Dokument mit.
Häufige Fragen
Ist das ein Zertifikat oder ein Audit?
Nein. RegelWerk dokumentiert Ihren Stand und hält ihn aktuell. Es ist weder eine Zertifizierung noch eine Prüfung durch einen Dritten – und ersetzt auch keine Rechtsberatung.
Wir fallen nicht unter NIS2 – müssen wir trotzdem antworten?
Die Pflicht nicht, aber die Anfrage kommt trotzdem: Kunden aus kritischen Sektoren fragen ihre Lieferkette. Eine dokumentierte Einstufung „aktuell nicht betroffen“ nach § 28 BSIG ist die schnellste Antwort darauf.
Was, wenn sich unser Stand nach der Antwort ändert?
Dann ändert sich die Dokumentation mit: Sie wird bei jedem Aufruf neu aus dem erfassten Stand gebaut und trägt ihr Stand-Datum. Der nächste Abruf ist der nächste aktuelle Stand.
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RegelWerk dokumentiert Ihren Stand und hält ihn aktuell. Es ist weder Zertifikat noch Audit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.