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KI-Verordnung: der Zeitplan des Artikels 113

Fristen · 26. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · RegelWerk Redaktion

„Der AI Act gilt seit August 2026“ ist richtig und für die Planung wertlos. Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt gestaffelt in Kraft, und die für den Mittelstand wichtigste Pflicht gilt seit über einem Jahr länger als der Rest. Dieser Beitrag stellt die vier Termine des Artikels 113 nebeneinander und sagt, welche Frage an welchem von ihnen zu beantworten ist.

Vier Termine statt eines

Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689 nennt einen allgemeinen Geltungsbeginn und drei Abweichungen davon. Wer nur den allgemeinen kennt, plant an beiden Enden falsch: Er hält Pflichten für neu, die schon lange gelten, und er hält andere für fällig, die es noch nicht sind.

  1. 2. Februar 2025 Kapitel I und II Darin die KI-Kompetenz nach Artikel 4 und die verbotenen Praktiken nach Artikel 5. Diese Pflichten gelten am längsten.
  2. 2. August 2025 Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, VII und XII sowie Artikel 78 Mit Ausnahme des Artikels 101.
  3. 2. August 2026 Der allgemeine Geltungsbeginn Darunter Artikel 50 mit den Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter Systeme.
  4. 2. August 2027 Artikel 6 Absatz 1 Die Einstufungsregel für Hochrisiko-Systeme und die daran hängenden Pflichten.
Die Staffel des Artikels 113

Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. In Kraft und anwendbar sind zwei verschiedene Dinge: Artikel 113 regelt die Anwendbarkeit, und nur sie interessiert für die Frage, ab wann eine Pflicht gegen Sie durchgesetzt werden kann.

Seit dem 2. Februar 2025: die Pflicht, die niemand erwartet hat

An diesem Tag wurden die Kapitel I und II anwendbar. Für ein Unternehmen, das KI nur intern einsetzt, ist das der einzige Termin, der überhaupt zählt, und er liegt bereits in der Vergangenheit.

Artikel 4 verlangt KI-Kompetenz. Sie hängt an keiner Risikoklasse: Auch wer ausschließlich Textentwürfe und Codevorschläge erzeugen lässt, also im Bereich des minimalen Risikos arbeitet, schuldet sie. Was Artikel 4 dabei nicht vorschreibt, ist genauso wichtig: keinen Turnus, keine Stundenzahl, kein Kursformat. Maßgeblich ist, dass die Kompetenz zur Rolle passt und nachweisbar ist.

Artikel 5 verbietet bestimmte Praktiken vollständig. Auch dieses Verbot gilt seit dem 2. Februar 2025 und nicht erst seit dem allgemeinen Geltungsbeginn.

Was das für einen rein internen Einsatz bedeutet, steht in AI Act bei minimalem Risiko: was intern trotzdem gilt und die Einordnung der Schulungspflicht in Artikel 4: KI-Kompetenz als Schulungspflicht.

Seit dem 2. August 2025 und seit dem 2. August 2026

Der Termin im August 2025 betrifft Kapitel III Abschnitt 4, die Kapitel V, VII und XII sowie Artikel 78, ausdrücklich mit Ausnahme des Artikels 101. Für ein Unternehmen, das KI einsetzt und nicht selbst Modelle anbietet, ändert dieser Termin unmittelbar wenig; er baut die Struktur auf, in der die späteren Pflichten durchgesetzt werden.

Der 2. August 2026 ist der allgemeine Geltungsbeginn. Praktisch am wichtigsten ist daran Artikel 50 mit den Transparenzpflichten. Absatz 1 richtet sich an Anbieter: Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, müssen so gestaltet sein, dass die Person darüber informiert wird, dass sie mit einem KI-System interagiert.

Welche Frage an welchem Termin zu beantworten ist
TerminFrageFundstelle
2. Februar 2025Haben die Menschen, die bei uns KI einsetzen, die passende Kompetenz? Setzen wir eine verbotene Praktik ein?Kapitel I und II, Art. 4 und Art. 5
2. August 2025Bieten wir selbst ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck an?Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, VII, XII, Art. 78
2. August 2026Merkt jeder, der mit unserem System spricht, dass es ein System ist?Art. 50
2. August 2027Fällt eines unserer Systeme unter die Einstufungsregel für Hochrisiko?Art. 6 Abs. 1

Ob Sie bei einem konkreten System Anbieter oder Betreiber sind, entscheidet nicht der Zeitplan, sondern Artikel 3, und die Rolle kann wechseln. Die Abgrenzung steht in Anbieter oder Betreiber: Ihre Rolle nach der KI-Verordnung, die Transparenzpflicht im Kundenkontakt in Chatbot und Artikel 50.

Der 2. August 2027 ist kein Aufschub

Der letzte Termin betrifft Artikel 6 Absatz 1 und die daran hängenden Pflichten. Das ist die Einstufungsregel für Hochrisiko-Systeme, und sie ist die anspruchsvollste Vorschrift der Verordnung.

Aus dem späten Datum lässt sich nichts für die übrigen Pflichten ableiten. Wer 2027 feststellt, dass eines seiner Systeme unter die Regel fällt, hat bis dahin trotzdem Artikel 4 und Artikel 5 geschuldet und, wenn das System mit Menschen interagiert, seit August 2026 auch Artikel 50.

Der Planungsfehler, der aus der Staffel entsteht

„Wir warten, bis alles gilt“ hat schon zweimal nicht funktioniert: Die KI-Kompetenz galt seit Februar 2025, die Transparenzpflicht seit August 2026.

Der einzige Termin, der noch aussteht, betrifft eine Einstufungsregel, die für die meisten Unternehmen ohnehin nicht greift.

KI-Verordnung
  • Stichtage in Jahren
  • Anknüpfung an Einsatzfeld und Rolle
  • Keine Größenschwelle
  • Vier Termine nach Art. 113
Planbar im Kalenderjahr.
NIS2
  • Fristen in Stunden ab Kenntniserlangung
  • Anknüpfung an Einrichtungsart und Größe
  • Schwellen für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen
  • 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BSIG
Planbar nur als Vorbereitung, ausgelöst durch einen Vorfall.
Zwei Regelwerke, zwei Arten von Terminen

Was daneben läuft: NIS2

In vielen Unternehmen treffen KI-Verordnung und NIS2 im selben Kalender aufeinander, und die beiden Regelwerke haben verschiedene Uhren. NIS2 knüpft an Einrichtungsarten und Größenschwellen an, die KI-Verordnung an das Einsatzfeld des Systems, unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Ein Beispiel für den Unterschied: Die Meldefristen nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BSIG laufen ab Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, mit einer frühen Erstmeldung binnen 24 Stunden und einer Meldung mit erster Bewertung binnen 72 Stunden. Das ist eine Frist in Stunden. Die Termine der KI-Verordnung sind Stichtage in Jahren. Wer beides in einer Liste führt, sollte die Spalte „Auslöser“ danebenstellen.

Ob und in welcher Stufe NIS2 überhaupt greift, klärt NIS2-Betroffenheit prüfen; die Pflichten dahinter stehen in NIS2-Pflichten konkret. RegelWerk führt beide Regelwerke nebeneinander und nennt zu jeder Zeile die Fundstelle, damit ein Termin nicht in die falsche Spalte rutscht.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Verordnung?

Der allgemeine Geltungsbeginn ist der 2. August 2026. Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689 nennt aber drei Abweichungen: Kapitel I und II gelten seit dem 2. Februar 2025, Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, VII und XII sowie Artikel 78 seit dem 2. August 2025 mit Ausnahme des Artikels 101, und Artikel 6 Absatz 1 mit den daran hängenden Pflichten erst ab dem 2. August 2027.

Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4?

Seit dem 2. Februar 2025. Sie steht in Kapitel I und gehört damit zur ersten Stufe der Staffel des Artikels 113. Sie hängt an keiner Risikoklasse und trifft auch Unternehmen, die KI nur intern einsetzen. Einen Turnus, eine Stundenzahl oder ein Kursformat schreibt Artikel 4 nicht vor.

Ab wann gilt die Transparenzpflicht für Chatbots?

Seit dem 2. August 2026. Artikel 50 gehört zum allgemeinen Geltungsbeginn. Absatz 1 verpflichtet Anbieter, Systeme für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen so zu gestalten, dass die Person darüber informiert wird, dass sie mit einem KI-System interagiert.

Was ändert sich am 2. August 2027?

Artikel 6 Absatz 1 wird anwendbar, also die Einstufungsregel für Hochrisiko-Systeme, zusammen mit den daran hängenden Pflichten. Für alle übrigen Vorschriften ändert dieser Termin nichts: Sie gelten bereits.

Gilt die KI-Verordnung erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße?

Nein. Die Verordnung knüpft an das Einsatzfeld des Systems und an die Rolle an, nicht an die Mitarbeiterzahl. Das unterscheidet sie von NIS2, wo Einrichtungsart und Größenschwellen über die Betroffenheit entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Die KI-Verordnung gilt gestaffelt nach Artikel 113. Der allgemeine Geltungsbeginn ist der 2. August 2026, aber Kapitel I und II gelten bereits seit dem 2. Februar 2025 und damit die KI-Kompetenz nach Artikel 4 und die verbotenen Praktiken nach Artikel 5.

Am 2. August 2025 wurden Kapitel III Abschnitt 4, die Kapitel V, VII und XII sowie Artikel 78 anwendbar, mit Ausnahme des Artikels 101. Artikel 50 mit den Transparenzpflichten gehört zum Termin im August 2026.

Erst am 2. August 2027 wird Artikel 6 Absatz 1 anwendbar, die Einstufungsregel für Hochrisiko-Systeme. Aus diesem späten Datum folgt kein Aufschub für die übrigen Pflichten: Sie gelten unabhängig davon und unabhängig von der Unternehmensgröße.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Einstufung ersetzt keine Prüfung im Einzelfall – wenden Sie sich dafür an fachkundige Beratung.

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